Aussetzung der Vollziehung: Nachzahlung stoppen, Kontopfändung verhindern
Von Steuerberater Roland Elias · Stand: 26. Oktober 2026
Kurz beantwortet
Viele glauben: Ich lege Einspruch ein, dann muss ich erstmal nicht zahlen. Falsch. Ein Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Dafür brauchen Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – sonst kann das Finanzamt vollstrecken, bis hin zur Kontopfändung.
Aus der Praxis
Ich habe schon Mandanten erlebt, die am Montag feststellen, dass das Geschäftskonto gesperrt ist – weil nach dem Prüfungsbescheid nur Einspruch, aber keine AdV beantragt wurde. Da stehen dann Löhne und Lieferanten im Raum.
Das muss nicht sein. Einspruch und AdV-Antrag gehören bei uns zusammen in einen Schriftsatz, und zwar sofort.
Was bedeutet Aussetzung der Vollziehung?
Mit der Aussetzung der Vollziehung (AdV) wird ein Steuerbescheid vorläufig nicht vollzogen. Sie müssen den strittigen Betrag also erst einmal nicht zahlen, und das Finanzamt darf deswegen nicht vollstrecken.
Voraussetzung sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder eine unbillige Härte (§ 361 Abs. 2 AO). Ernstliche Zweifel heißt nicht, dass Sie sicher gewinnen – es reicht, dass die Sache offen ist.
So läuft der Antrag
Den Antrag stellen Sie beim Finanzamt, am besten zusammen mit dem Einspruch. Lehnt das Finanzamt ab, kann beim Finanzgericht ein Antrag nach § 69 FGO gestellt werden.
- Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids
- AdV-Antrag mit konkreter Begründung, welche Feststellungen falsch sind
- Genauer Betrag, der ausgesetzt werden soll
- Bei Bedarf: Vollstreckungsaufschub oder Stundung zusätzlich prüfen
Das Risiko: Aussetzungszinsen
Verlieren Sie am Ende, fallen für den ausgesetzten Betrag Aussetzungszinsen an (§ 237 AO), derzeit 0,5 % pro Monat. Das muss man ehrlich in die Rechnung einbeziehen. Trotzdem ist die AdV fast immer besser als eine gesperrte Bankverbindung.
Das sollten Sie jetzt tun
- Bescheid mit Datum der Bekanntgabe notieren – die Monatsfrist läuft
- Einspruch und AdV-Antrag gemeinsam einreichen
- Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nie ignorieren
- Bei drohender Pfändung sofort Steuerberater anrufen
Häufige Fragen
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.